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Gemäß Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen
werden Mahnverfahren außergerichtlich direkt nach Einreichen der
erforderlichen Unterlagen bearbeitet. Das Vertragsverhältnis beginnt
mit der Auftragsbestätigung durch das Inkassounternehmen. Ein evtl.
erforderliches gerichtliches Mahnverfahren berechnen unsere Vertragsanwälte
bei negativem Verlauf pauschal:
31,00 Euro für Forderungen bis 750,00 Euro und
57,00 Euro für Forderungen in unbegrenzter Höhe.
Davon ausgenommen bleibt ein etwa nach Widerspruch/Einspruch strittiges
Verfahren. Angefallene Gerichts-, Vollstreckungs-, Zustellkosten und sonstige
Auslagen sowie die Inkassovergütung für unsere vorgerichtlichen
Tätigkeiten werden extra berechnet.
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Wenn Inlandsforderungen eingezogen werden, z. B. nach Mahnungen, persönlichen
Besuchen oder gerichtlichen Schritten, wird vom Auftraggeber eine Erfolgsprovision
von 5 % erhoben. Die Provision reduziert sich jedoch gegebenenfalls auf
die Höhe der Verzugszinsen und Gläubiger-Mahnspesen, so dass
die Hauptforderung voll zur Abrechnung gelangt. Diese Provision wird nicht
nur von den eingezogenen Beträgen, die bei dem Inkassounternehmen
oder beim Auftraggeber eingehen, sondern auch von anderen Leistungen des
Schuldners, wie z. B. Warenrückgabe, Sicherung, berechnet und ist nicht
erstattungsfähig. Bei Teilerfolgen wird 5 % Erfolgsprovision auf die
realisierten Beträge minus Kosten berechnet.
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Für die Bearbeitung jeder Akte wird eine einmalige Pauschale berechnet.
Das Inkassounternehmen trägt das volle Kostenrisiko. Die Erfolgsprovision
beträgt 50 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von den eingezogenen
Beträgen.
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Europäisches Ausland: Bearbeitungsvergütung 1 % aus dem einzuziehenden
Betrag, plus Grundvergütung fällig bei Auftragserteilung.
Die Erfolgsprovision beträgt 20 %.
Andere Länder einschließlich Übersee: Bearbeitungs
1 % aus dem einzuziehenden Betrag plus Grundvergütung, fällig
bei Auftragserteilung.
Die Erfolgsprovision beträgt 35 %.
Im Ausland bestehen je nach Land unterschiedliche Rechtsvorschriften,
so dass teilweise die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Bearbeitungsvergütungen
und Erfolgsprovisionen, Anwaltskosten der Vertragsanwälte, Übersetzungskosten
sowie weitere externe Kosten und Provisionen bei den Schuldnern nicht mit
eingezogen werden können. Diese werden dann dem Auftraggeber belastet.
Etwaige angeforderte Vorschüsse unserer Auslandsverbindungen, wie
z. B. Kosten und Erfolgsprovisionen der Anwälte, Übersetzungs-,
Gerichts- und Vollstreckungskosten etc. sind vom Auftraggeber innerhalb
von 8 Tagen nach Anforderung an das Inkassounternehmen zu zahlen. Bei Zurückziehung
bzw. erfolglosem Verlauf eines Auftrages berechnen wir die bis dahin entstandenen
Gebühren und Kosten unserer Auslandsverbindungen sowie den Differenzbetrag
zu den Inkassogebühren gemäß der nebenstehenden Tabelle
Inland.
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